Wir zitieren aus einem Beitrag des IGB auf www. igb.ie:
http://www.igb.ie/talking-dogs/successful-welfare-prosecution-brought-by-igb/
Irischer Trainer wegen Vernachlässigung seiner Greyhounds verurteilt
Am 25. Juni musste sich der Greyhound- Trainer Paul Nolan aus Clonbrennan, im Country Tipperary, wegen Vernachlässigung der ihm anvertrauten Greyhounds vor dem Gericht in Nenagh verantworten.
Ihm wurde der Verstoß gegen den Welfare of Greyhounds Act 2011 vorgeworfen. Da in Irland Greyhounds nicht als Haustiere gelten, sondern als Nutzvieh, gilt für sie das normale Tierschutzgesetz nicht. Vielmehr wurde 2011 ein spezielles Gesetz verabschiedet.
Paul Nolan wurde von der Richterin Elizabeth McGrath zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro verurteilt. Sie sah es als erwiesen an, dass er gegen den Artikel a) des Gesetzes verstoßen hat, der von Haltern und Trainern eine in Menge und Qualität ausreichende Fütterung und Bereitstellung von Wasser verlangt.
In Artikel b) wird fernerhin festgelegt, dass nach dem 5. Dezember keine Greyhounds mehr auf dem Außengelände gehalten werden dürfen.
Paul Nolan muss zudem die Gerichtskosten in Höhe von 1.500 Euro tragen.
Dieses Urteil wird auch als Ermahnung an alle Besitzer, Züchter und Trainer angesehen, sich an den Welfare of Greyhounds Act 2011 zu halten.
Anmerkung des Übersetzers: Zwar verfolgt das Irish Greyhound Board, verantwortlich für die gesamte Industrie in Irland, Fälle von Verstößen gegen diese Regeln, jedoch lösen diese nicht die grundlegenden Probleme, die mit dem „Rennsport“ und der Industrie einhergehen.