06.07.2011

Spenden

Oft denken Menschen, dass ihre Hilfe für den Tierschutz nur darin bestehen kann, einem Tier ein neues Zuhause zu schenken. Diese Sichtweise hilft dem einen vermittelten Tier, die vielen anderen profitieren davon leider nicht. So möchten wir Ihnen aufzeigen, welche anderen Möglichkeiten noch bestehen Tierschutzarbeit, und in diesem speziellen Fall unsere Arbeit, zu unterstützen.

Als gemeinnütziger Verein, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen. Um die tierärztliche Versorgung, Futter etc. für die Pflegehunde gewährleisten zu können, benötigen wir eine sichere Finanzierung!
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns unterstützen möchten. Dabei denken wir nicht nur an Geldspenden, es gibt die verschiedensten Möglichkeiten, uns Hilfe zukommen zu lassen:


Geldspenden

Bankverbindung:
ProGreyhound e.V.
Volksbank Krefeld e.G.
BLZ: 320 603 62
Konto: 120 927 40 15
IBAN: DE 79 320 603 62 120 927 40 15
BIC: GENODED1HTK




Mitgliedschaft

Antrag in pdf.-Format (bitte anklicken)


Patenschaft

für einen unserer Schützlinge.
Sie ermöglichen damit dringend nötige Operationen, Behandlungen und natürlich auch die Pflege bis zur Vermittlung


Sachspenden (z. B.)
Decken,
Steh-Näpfe,
Leinen
Futter (alles was die Bäuchlein füllen würde / auch Leckerchen)
Antiparasitenmittel / Wurmkuren
Flohhalsbänder
Durchfallmittel
Wundsalben
Waschpulver (für die Liegedecken der Hunde)

Wenn Sie Sachspenden an unsere Pflegestelle schicken oder dort abgeben wollen, dann bitte verabreden Sie einen Termin unter 0152 29274286 oder
Barbara.Adomait@progreyhound.de bzw erfragen Sie die Anschrift für den Postweg!




Medizinische Versorgung:
Frontline, oder ähnliche Präparate
ADVOCAT SPOT ON
Sterile Handschuhe: Gr. 6 / 6,5 / 7
Einmalhandschuhe: Gr. S/ M / L
Verbandsmaterial
Heilsalben & Wundsalben
Betaisodona oder „Alu-Spray" von Selectavet
Desinfektionsmittel generell


Büromaterial
und Briefmarken

werden zudem auch dringend benötigt. Oft wird an diese Form der Unterstützung leider überhaupt nicht gedacht.



Für Ihre Spenden reicht der Einzahlungsbeleg/Kontoauszug als Bescheinigung beim Finanzamt (Änderung des Gemeinnützigkeitsrechtes, rückwirkend ab 2007), wenn sie den Betrag von 200 € nicht überschreiten.
Doch gerne sind wir bereit auch für kleinere Beträge Spendenquittungen auszustellen!

Wenn Sie Fragen haben stehen Ihnen unsere Ansprechpartner (Kontaktbereich) gerne zur Verfügung.


Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Ihr ProGreyhound-Team