Behörden zwingen Tierschutzorganisationen zum Tierhandel
In den vergangenen Monaten wurden immer mehr Tierheime, die Hunde aus dem Ausland vermitteln, von den Veterinärbehörden gezwungen, eine Genehmigung für den gewerblichen Handel mit Tieren zu beantragen.
Während Politik und Verwaltung nichts gegen unseriöse und kriminelle Hundehändler unternehmen, geraten seriöse Tierschutzorganisationen vermehrt in den Dschungel der Behördenwillkür. Dabei werden vielfach ehrenamtlich arbeitende Tierschutzorganisationen, die im Rahmen ihres Auslandstierschutzes Kastrationsaktionen durchführen und Hunde nach Deutschland vermitteln, mit Hundehändlern faktisch gleichgesetzt.
Um für die Zukunft Rechtssicherheit zu haben, haben TASSO e.V., der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. (bmt) und der Europäische Tier- und Naturschutz e.V. (ETN) ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, mit dem Ziel das Vorhaben der Behörden zu prüfen.
Das Gutachten des auf Tierschutz spezialisierten Rechtsanwaltes Konstantin Leondarakis kommt zu dem Ergebnis, dass Tierschutzorganisationen keine Handelsgenehmigung benötigen, da sie keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Tierschutzorganisationen, die zur Beantragung einer solchen Genehmigung gezwungen wurden, wird empfohlen, Widerspruch oder Klage einzureichen.
TASSO, bmt und ETN haben das Gutachten inzwischen an die für Tierschutz zuständigen Minister der Länder geschickt und fordern gemeinsam bundesweit einheitliche Regelungen für die Verbringung von Hunden nach Deutschland.
"TASSO sieht in der Hilfe für die Straßenhunde im Ausland einen elementaren Beitrag zum Tierschutz und zur Humanität in einem modernen und geeinten Europa", sagt Philip McCreight, Leiter der TASSO-Zentrale. "Die unbedingte Notwendigkeit eines länderübergreifenden Tierschutzes zeigt sich aktuell vor dem Hintergrund der massenhaften Tötungen von Straßenhunden in der Ukraine im Vorfeld der Fußball-EM 2012 und der Verabschiedung eines Hundetötungs-Gesetzes in Rumänien."
Das Gutachten finden Sie unter www.tasso.net
Quelle: www.tasso.net