Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das gewerbliche Training von Tieren im Einklang mit dem § 1 des Tierschutzgesetzes steht. Anwendung von Gewalt muss deshalb ausdrücklich verboten sein und im Falle der Zuwiderhandlung muss ein Berufsverbot verhängt werden können.
Die Ausbildungspraktiken, die im gewerblichen Bereich verboten werden, sollen ebenso privaten Tierhaltern und Vereinen untersagt sein.